Die Bundesländer haben sich auf neue sog. neue Corona-Regeln verständigt. In einigen Bundesländern müssen Urlauber:innen, die aus sog. Risikogebieten (dies sind Regionen, in denen 50 positive Testergebnisse pro 100.000 Einwohner:innen innerhalb von 7 Tagen verzeichnet wurden) kommen, ein negatives Testergebnis vorlegen, ansonsten gilt ein Beherbergungsverbot. Besonders hart trifft dies Familien aus Großstädten, die in den Herbstferien eine Reise innerhalb Deutschlands geplant hatten. So dürfen Berliner Familien beispielsweise nicht mehr im Umland zur Übernachtung einquartieren (Übernachtungen bei Freunden, in langfristig angemieteten Räumlichkeiten oder im Eigenheim, sind weiterhin erlaubt).
Laut der Pressemeldung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg gilt nach der Corona-Umgangsverordnung ab dem 09.10.2020 ein Beherbergungsverbot für alle Berlinerinnen und Berliner im Land Brandenburg. Betreiber:innen von Beherbergungsstätten, Campingplätzen oder Wohnmobilstellplätzen sowie private und gewerbliche Vermieterinnen und Vermieter von Ferienwohnungen, Ferienhäusern und vergleichbaren Räumlichkeiten dürfen solange keine Gäste aus Berlin aufnehmen, wie die 7-Tage-Inzidenz des gesamten Landes Berlin über dieser 50er Marke liegt. Ausgenommen von dem Beherbergungsverbot sind Gäste, die über einen negativen ärztlich attestierten Covid19-Test verfügen, der höchstens 48 Stunden vor der Anreise vorgenommen worden ist, sowie Personen, die zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich oder medizinisch veranlasst anreisen. Ein Link zur sog. Umgangsverordnung findet sich in der Pressemeldung nicht. Wer die Verordnung nachlesen möchte, kann dies hier tun.
Die Kritik an diesem sog. präventivem Verbot mit Erlaubnisvorbehalt (kein Mensch aus einem sog. Risikogebiet darf in dem jeweiligen Bundesland beherbergt werden, es sei denn, es wird ein negatives Testergebnis vorgelegt) und das Hinterfragen an der Sinnhaftigkeit des Beherbergungsverbots werden lauter.
Es bestehen erhebliche rechtliche Bedenken an der Rechtmäßigkeit des Beherbergungsverbots. Zum einen bestehen bereits rechtsstaatliche Bedenken, da per Verordnung und nicht mittels Parlamentsgesetz gestaltet wird. Zudem handelt es sich um Eingriffe in diverse Grundrechte. Die Verhältnismäßigkeit dieser Eingriffe ist äußerst fraglich, da bereits die Geeignetheit der Maßnahme in Frage steht.
Sie sind vom Beherbergungsverbot betroffen und wollen hiergegen rechtlich vorgehen? Sprechen Sie uns an.