Google Analytics hat heute, am 12.4.2018, eine Benachrichtigung an alle Google Administratoren geschickt, in der die Einführung neuer Einstellungsmöglichkeiten, sog. „data retention controls“, vorgestellt wird. Hiermit soll den Anforderungen der EU-DSGVO hinsichtlich Speicherfristen von IP-Adressen Genüge getan werden. Diese Einstellungen werden am 25. Mai 2018 wirksam, also am selben Tag, an welchem auch die Bestimmungen der EU-DSGVO in Kraft treten.