Das Landgericht Hamburg hatte die Verwaltung Zweite Reefer-Flottenfonds GmbH und die TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds GmbH vollumfänglich zur Rückabwicklung einer Schiffsfondsbeteiligung verurteilt. Damit war auch die zweite Instanz für die Klägerin erfolgreich. Gegen das Urteil wurde die Revision nicht zugelassen. Es wurde Zulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof erhoben, über die noch nicht entschieden ist.

Das OLG Hamburg hat am 14.05.2019 das erstinstanzliche Urteil bestätigt.