Rechtssichere und verständliche Vertragswerke bilden die Grundlage für eine reibungslose und erfolgreiche Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern und Kunden.

Rg 03 Agb Vertragsrecht

Mit einem Vertrag einigen sich Akteure auf Eckpunkte, Rahmenbedingungen oder sogar grundlegende Details des Miteinanders. Verträge werden also meist im Vorfeld einer Zusammenarbeit oder sonstigen Zusammenkunft geschlossen, um durch die vorherige Abklärung der relevanten Pflichten und Rechte, Konflikte in der Zukunft zu vermeiden. Je klarer und verständlicher ein Vertrag geschrieben ist, desto weniger streitanfällig ist er. Als Wirtschaftsanwälte gehört das Gestalten, Prüfen und Verhandeln von Verträgen zu unseren Kernkompetenzen. Die im Grundgesetz verankerte Privatautonomie ermöglicht es, dass man sich frei über Vertragsinhalte verständigen kann. Grenzen findet dies in gesetzlichen Verboten. Zudem dürfen Verträge auch nicht sittenwidrig sein. Die gute Struktur und Lesbarkeit eines Vertrages sind somit eine Sache, daneben müssen die Regelungen den gesetzlichen Vorgaben und den von den Gerichten gesetzten Maßstäben entsprechen, um wirksam und damit durchsetzbar zu sein. Hierbei können Sie auf unsere umfassende Expertise und Erfahrung setzen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) stellen eine besondere Form von Verträgen dar. Im Gegensatz zu individuellen Verträgen, wo sämtliche Details ausgehandelt werden können, handelt es sich bei AGBs um für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die standardisiert verwendet werden und einen einheitlichen Vertragsinhalt festlegen. Hier gelten besonders strenge gesetzliche Vorgaben, deren Verletzung zur Unwirksamkeit der AGB führen kann und auch wettbewerbsrechtliche Konsequenzen mit sich bringt, was zu hohen Kosten führen kann. Rechtssichere AGB und Verträge stellen damit eine solide Grundlage für den wirtschaftlichen Erfolg Ihres Vorhabens dar.

Unsere Leistungen:

  • Begleitung von Vertragsverhandlungen
  • Gestaltung von sämtlichen Verträgen im Wirtschaftsrecht (Kaufverträge, Dienstleistungsverträge, Werkverträge, Freelancerverträge, Lizenzverträge, Agenturverträge, Projektverträge, Kooperationsverträge, Softwareerstellungsverträge, Beraterverträge, Nutzungsbedingungen etc.)
  • Vertragsaufhebung/Prüfung von Widerruf, Rücktritt, Anfechtung
  • Prozessführung von vertraglichen Angelegenheiten
  • Erstellung und Prüfung von AGB für sämtliche Arten von Leistungen (Online-Shops, Agenturen, IT-Dienstleister etc.)
  • Aussprache und Abwehr von Abmahnungen
  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei Abmahnungen