Wir schützen Ihre kreativen und künstlerischen Leistungen wie Fotografien, Texte, Designs, Musik oder Software.
Das Urheberrecht dient dem rechtlichen Schutz von geistigem Eigentum, auch „IP“ (Intellectual Property) genannt. Der Begriff macht bereits deutlich, dass es primär um den Schutz geistiger, also nicht greifbarer, Güter und Ideen geht. Das Urheberrecht wird insoweit ergänzt durch das Design-, das Patent- und das Markenrecht. Während die beiden letztgenannten Rechtsgebiete dem sog. gewerblichen Rechtsschutz dienen, soll das Urheberrecht dem kulturellen Rechtsschutz dienen. Genauer dient das Urheberrecht dem Schutz einer kreativen, geistigen Schöpfung des Künstlers.
Das Markenrecht ist Teil des Kennzeichnungsrecht. Als Markenformen kommen die reine Wortmarke oder Bildmarke oder als Kombination hieraus die Wort-/Bildmarke in Betracht. Darüber hinaus gibt es auch besondere Formen, wie Farbmarken, dreidimensionale Marken oder Hörmarken. Neben der Art der Marke muss auch immer entschieden werden, an welchem Ort der Markenschutz bestehen soll. Dies ist national, europaweit oder auch international möglich.
Urheberrechts- und Markenverletzungen sind in einer zunehmend digitalisierten Welt allgegenwärtig. Häufig kommt es unwissentlich zu Rechtsverletzungen, sowohl im privaten als auch im professionellen Bereich. Gute Beratung im Vorfeld von Kreativen und Nutzer:innen schützt vor teuren Verfahren zur Abwehr oder Durchsetzung von Ansprüchen im Nachhinein.
Unsere Leistungen im Markenrecht
- Markenrecherche
- Markenanmeldung
- Abmahnung und Verfolgung von Markenrechtsverstößen
- Verteidigung bei Abmahnungen und sonstigen Ansprüchen wegen Markenrechtsverstößen
- Vertretung im markenrechtlichen Widerspruchsverfahren
- Beratung zu Fragen des Markenrechts
- Beratung zu Markenlizenzverträgen
- Beratung zu Markenüberlassungsverträgen
Unsere Leistungen im Urheberrecht
- Beratung und Vertretung bei Fragen zu urheberrechtskonformer Werbung
- Beratung zum Urheberschutz von Werken (Texte, Bilder und ähnliches)
- Beratung zu Fragen der Verwendung von Open Source Software
- Vertretung und Verteidigung bei Abmahnungen
- Durchsetzung von Ansprüchen bei Rechtsverletzungen außergerichtlich sowie gerichtlich, auch im einstweiligen Rechtsschutz
- Abwehr von Ansprüchen bspw. auf Unterlassung oder Schadenersatz
- Beratung zu Urheberlizenzverträgen