Zivilrecht

Zivilrecht

16. September 2021

Das Zivilrecht (auch „Privatrecht“ oder „Bürgerliches Recht“), regelt die Rechtsbeziehungen zwischen rechtlich gleichgestellten Personen, also sog. natürlichen Personen und juristischen Personen. Das Zivilrecht trifft also Aussagen darüber, was in diesen Rechtsbeziehungen erlaubt, bzw. verboten ist und welche Konsequenzen das jeweilige Handeln, Dulden oder Unterlassen in dieser Rechtsbeziehung hat.

Das Zivilrecht wird von den Rechtssubjekten selbst verwaltet, das heißt, das Zivilrecht muss selbst geltend gemacht werden. Ohne Auftrag des Rechtssubjekts nimmt der Staat von sich aus keinen Einfluss auf diese Rechtsbeziehungen.

Ein Beispiel für eine zivilrechtliche Streitigkeit ist die Geltendmachung eines Mangels nach Kauf eines Autos: Der Käufer stellt fest, dass das Auto mangelhaft ist, er verlangt vom Verkäufer die Beseitigung des Mangels. Weigert sich der Verkäufer, dann ist der Käufer darauf angewiesen, seine Ansprüche vor dem Zivilgericht geltend zu machen.

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