Zivilgericht
Zivilgericht
16. September 2021
Die Zivilgerichte sind zuständig für bürgerliche Rechtstreitigkeiten. Es geht also um Zivilrecht. Grundlage für das Zivilrecht ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Zivilgerichte befassen sich mit unterschiedlichen Themen wie Vertragsrecht, Mietrecht und Schadensersatzansprüchen. Zivilgerichte sind Amtsgerichte, Landgerichte, Oberlandesgerichte und der Bundesgerichtshof. Die Verfahrensordnung ist in der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt. Ab einem Verfahren vor dem Landgericht besteht Anwaltszwang, das heißt, die müssen sich anwaltlich vertreten lassen.
Ein Prozess vor dem Zivilgericht beginnt mit der Klageerhebung, außer es wurde zuvor ein Mahnverfahren durchgeführt, durch die Anspruchsbegründung. Die sachliche Zuständigkeit der Amts- und Landgerichte hängt vom jeweiligen Streitwert ab oder von einer ausschließlichen Zuweisung der Zuständigkeit an ein bestimmtes Gericht. Dies bestimmt sich nach dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG). So wird beispielsweise dem Amtsgericht die Zuständigkeit für Streitigkeiten über Mietverhältnisse unabhängig vom Streitwert zugewiesen.
Die örtliche Zuständigkeit bestimmt sich nach Regelungen der ZPO, wodurch sie sich beispielsweise nach dem Wohnsitz des Beklagten oder dem Ort des Schadenseintrittes richtet.
Im Zivilprozess wird zwischen dem Erkenntnis- und dem Vollstreckungsverfahren unterschieden. Im Erkenntnisverfahren werden entscheidungserhebliche Tatsachen vorgetragen und es kommt zu einer Urteilsfindung durch den Richter. Im Vollstreckungsverfahren kommt es zur Durchsetzung des Urteils.
Der mündlichen Verhandlung geht immer eine Güteverhandlung voraus. Dies geschieht meistens im selben Termin. In der Güteverhandlung wird nach den Möglichkeiten einer gütlichen Einigung mittels eines zwischen den Parteien zu schließenden Vergleichs gesucht.
Sollte in der Güteverhandlung keine Einigung gefunden werden können, kommt es zur eigentlichen mündlichen Verhandlung. Hier wird die Sach- und Rechtslage erörtert. Sind entscheidungserhebliche Tatsachen streitig, kommt es zu einem Beweisverfahren.
Ist die Sache entscheidungsreif, fällt das Gericht ein Urteil. Das Urteil kann, sofern zulässig, durch eine Berufung angefochten werden.
Auch unter die Zivilgerichtsbarkeit fallen die sogenannten Schiedsgerichte. Unter Schiedsgerichten sind sogenannte private Gerichte zu verstehen, bei denen die Parteien unter Ausschluss der Öffentlichkeit über Streitigkeiten verhandeln können. Dies kann eine Entscheidungsfindung erleichtern und beschleunigen sowie Kosten reduzieren.
Zusammen mit dem Strafgericht bilden die Zivilgerichte die ordentliche Gerichtsbarkeit.