Vollmacht
Vollmacht
09. Mai 2022
Eine Vollmacht ist ein durch Rechtsgeschäft begründetes Recht zur Vertretung einer anderen Person. Sie ist ein einseitiges Rechtsgeschäft, das heißt der Bevollmächtigte braucht an der Bevollmächtigung nicht mitzuwirken. Sie kann ihm einseitig erteilt werden, auch wenn er das gar nicht möchte. Die Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten erteilt werden (Innenvollmacht) oder gegenüber einem Dritten, beispielsweise gegenüber dem Geschäftspartner, mit dem der Vertreter einen Vertrag im Namen des Vertretenen zu schließen hat (Außenvollmacht), vgl. § 167 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Die Vollmacht kann grundsätzlich formlos erteilt werden, das heißt auch mündlich oder konkludent. Hiervon gibt es allerdings gesetzliche Ausnahmen, insbesondere bei unwiderruflichen Vollmachten.