Teilungserklärung

Teilungserklärung

22. März 2023

Die Teilungserklärung nach § 8 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ist ein zentrales Dokument bei der Schaffung von Wohnungseigentum und dient dazu, das Grundstück in Miteigentumsanteile aufzuteilen und jedem Anteil das Sondereigentum oder Teileigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen zuzuordnen. Sie ist somit ein wesentlicher Bestandteil bei der Errichtung von Eigentumswohnungen in einem Mehrfamilienhaus.

Neben der formellen Aufteilung des Gebäudes regelt die Teilungserklärung auch die Rechte und Pflichten der einzelnen Eigentümer. Hierzu gehört beispielsweise die Beschreibung der Gebäudeteile sowie deren Lage und Größe, um eine klare Abgrenzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum zu gewährleisten. Auch die selbständige Nutzbarkeit der Einheiten wird durch die Aufteilungsbescheinigung festgelegt.

Um die rechtliche Sicherheit der Teilungserklärung zu gewährleisten, muss der Aufteilungsplan von der Baubehörde genehmigt werden. Hierbei wird geprüft, ob die Aufteilung inhaltlich der Baugenehmigung entspricht. Erst mit dem Aufteilungsplan und der Abgeschlossenheitsbescheinigung kann Wohnungseigentum begründet werden.

In der Regel wird die Teilungserklärung mit einer Gemeinschaftsordnung in einer notariellen Urkunde zusammengefasst. Die Gemeinschaftsordnung definiert die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer untereinander, wie beispielsweise die Erlaubnis zur Haltung von Haustieren. Abweichende Regelungen von der WEG sind hierbei möglich, sofern diese abdingbar sind.

Änderungen an der Teilungserklärung sind nur mit Zustimmung aller Eigentümer möglich und müssen im Anschluss im Grundbuch eingetragen werden. Durch diese Maßnahmen wird eine klare rechtliche Grundlage für das Wohnungseigentum geschaffen und ein geordnetes Zusammenleben in der Eigentümergemeinschaft ermöglicht.