Start-up Unternehmen

Start-up Unternehmen

15. August 2017

Ist jedes junge Unternehmen ein Startup?

Mit dem Begriff Startup (auch Start-Up oder Start Up) werden junge Unternehmen bezeichnet, die sich durch einen hohen Innovationsgrad auszeichnen und auf schnelles Wachstum ausgerichtet sind. Voraussetzung hierfür ist ein skalierbares Geschäftsmodell.

Typischerweise benötigen Startups daher Kapital, um ihr Businessmodel schnell auf dem Markt durchzusetzen und zu skalieren. Meist suchen sie dieses zunächst bei Business Angels oder privaten Investoren, später bei Venture Capital Fonds. Teilweise finanzieren sie das Unternehmen zunächst auch aus eigenen Mitteln, durch Freunde und Familie oder externe Geldaufnahme.

Das Startup-Beteiligungswerk

Um die Investition abzusichern, hat sich ein Vertragswerk herausgebildet, das neben dem Gesellschaftsvertrag einen Investment- oder/und Beteiligungsvertrag, Geschäftsordnung und Geschäftsführerdienstverträge vorsieht. In diesem Vertragswerk wird neben dem Preis je Geschäftsanteil einerseits der Einfluss der Investoren auf das Unternehmen geregelt und insbesondere entsprechende Veto-Rechte der Investoren vorgesehen, andererseits werden Regeln aufgestellt, wie das Kapital, beispielsweise bei einem Verkauf des Unternehmens, verteilt wird und wie Gründer und Mitarbeiter an das Unternehmen gebunden werden sollen. Typische Regelungsbereiche sind Mitverkaufsrechte und -pflichten (Tag-Along Drag-Along Rights), Beteiligungsregelungen, Vesting, Garantien, Verwässerungsschutz (Anti-Dilution), Liquidationspräferenzen (Liquidation preference).

Diese Situation bringt eine Vielzahl rechtlicher Fragen mit sich von der Gesellschaftsgründung, über Finanzierungsrunden, Freelance- oder Anstellungsverträge bis hin zur Vereinbarung mit B2B oder B2C Endkunden.