Revision

Revision

16. September 2021

Die Revision ist ein Rechtsmittel, durch das Urteile der Berufungsinstanzen vor dem Bundesgerichtshof (BGH) angefochten werden können. Es muss eine begründete Revisionsschrift durch einen/eine beim BGH zugelassenen Rechtsanwalt:anwältin eingereicht werden. Wie bei der Berufung beträgt auch bei der Revision die Frist einen Monat nach Zustellung des Berufungsurteils.

Eine Revision kann nicht immer eingelegt werden. Vielmehr braucht es eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache, sie muss also für eine Vielzahl von Fällen entscheidungserheblich und klärungsbedürftig sein (BVerfG NJW 2014, 1796). Auch ist sie zulässig, wenn eine Entscheidung nötig ist, um Lebenssachverhalte, über die noch nicht entschieden worden ist, zu beurteilen, oder wenn von der gewohnten Rechtsprechung abgewichen wird.

Sollte die Revision begründet sein, wird das Urteil aufgehoben. Entweder wird das Urteil zur erneuten Verhandlung an die Vorinstanz zurückverwiesen, wobei das Gericht an die Vorgaben des BGH gebunden ist, oder der BGH entscheidet in der Sache selbst. Ist die Revision jedoch unbegründet, wird sie zurückgewiesen. Gegen BGH-Urteile gibt es keine weiteren Rechtsmittel.