Nachlass

Nachlass

23. Oktober 2024

Das Erbrecht regelt die Übertragung von Vermögen und Rechten nach dem Tod einer Person. In diesem Kontext sind die Begriffe Erbschaft, Nachlass und Vermächtnis von zentraler Bedeutung. Sie werden im Alltag häufig als Synonym verwendet oder sogar vertauscht. Ein Verständnis über ihren Zweck und die Unterschiede helfen bei dem geordneten Vermögensübergang und vermeiden Missverständnisse.

Nachlass und Erbschaft werden im alltäglichen wie auch teilweise im gesetzlichen Sprachgebrauch synonym verwendet. Für die Praxis spielen deshalb die begrifflichen Unterschiede keine Rolle. Gemeint ist immer das gesamte Vermögen des Erblassers/ der Erblasserin* im Zeitpunkt seines Todes. Das Vermögen enthält die Aktiva (z.B. Immobilien, Bankguthaben, Unternehmen), wie auch die Passiva (Schulden). Der Nachlass geht im Zeitpunkt des Todes auf den Erben bzw. die Erbengemeinschaft im Wege der Universalsukzession automatisch über, § 1922 I Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

Im deutschen Erbrecht spielt der Begriff des Nachlasses eine zentrale Rolle. Unter dem Nachlass versteht man das gesamte Vermögen und die Verbindlichkeiten, die eine Person im Todesfall hinterlässt. Dies schließt sowohl Sachwerte wie Immobilien und Bankguthaben als auch Schulden und Verpflichtungen ein. Der Umgang mit dem Nachlass wirft häufig rechtliche und emotionale Fragen auf, die professionelle Beratung erfordern. In diesem Beitrag möchten wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Aspekte des Nachlasses im deutschen Erbrecht geben.

Was gehört zum Nachlass?

Der Nachlass umfasst alle Vermögenswerte des Erblassers, die auf die Erben übergehen. Dazu zählen:

  • Immobilien: Häuser, Wohnungen, Grundstücke und andere Immobilien
  • Bankguthaben und Geldanlagen: Spar- und Girokonten, Wertpapiere, Fonds, Lebensversicherungen
  • Fahrzeuge und andere Sachwerte: Autos, Kunstgegenstände, Schmuck, Möbel und persönliche Gegenstände
  • Unternehmensbeteiligungen: Beteiligungen an Firmen oder Gesellschaften

Auf der anderen Seite gehören auch alle Verbindlichkeiten und Schulden zum Nachlass. Dazu zählen:

  • Darlehen
  • Offene Rechnungen oder Verbindlichkeiten aus sonstigen Verträgen
  • Steuerschulden