Leibrente

Leibrente

03. April 2025

Die Leibrente ist eine besondere Form der finanziellen Absicherung. Dabei erhält der Rentenberechtigte vom Rentenverpflichteten* regelmäßige Zahlungen, in der Regel bis zum Lebensende des Rentenberechtigten. Die Zahlungen enden also mit dem Tod des Rentenberechtigten. Bei der Leibrente wird durch den Verkauf eines Vermögensgegenstandes eine regelmäßige monatliche Zahlung (die Leibrente) erzielt. Der Kaufpreis wird also nach und nach in Raten an den Rentenberechtigten ausgezahlt. Von besonderer Bedeutung ist die Ausgestaltung als Immobilienrente, die im Rahmen der Altersvorsorge eine große Rolle spielt.

Rechtsgrundlage und vertragliche Ausgestaltung

Rechtlich verankert ist die Leibrente im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den §§ 759 bis 761 BGB. Dort sind die Grundlagen der Leibrente formuliert. Insbesondere ist dort die Verpflichtung des Rentenverpflichteten zur regelmäßigen Zahlung festgelegt.

Die Leibrente entsteht durch vertragliche Vereinbarung der Beteiligten. Sie kann im Rahmen eines Kaufvertrages, eines Schenkungsvertrages oder eines sonstigen schuldrechtlichen Vertrages vereinbart werden. Häufig ist die Rentenvereinbarung mit der Übertragung eines Vermögensgegenstandes verbunden. Besonders deutlich wird dies bei der häufig vorkommenden Immobilienrente.

Die Immobilienrente

Die Immobilienrente ist eine spezielle Form, bei der eine Immobilie Grundlage der Vereinbarung ist. Bei diesem Modell veräußert der Eigentümer die Immobilie an einen Käufer. Der Kaufpreis wird jedoch nicht auf einmal bezahlt, sondern in Form einer Leibrente in Teilbeträgen bis ans Lebensende des Verkäufers an diesen entrichtet. Dadurch wird dem Rentenberechtigten finanzielle Sicherheit bis zum Lebensende garantiert. Zusätzlich wird ein lebenslanges Wohnrecht für den Rentenberechtigten vereinbart. Die Höhe der Rente berechnet sich durch den Wert der Immobilie abzüglich des Werts des Wohnrechts. Der Wert des Wohnrechts wird nach der voraussichtlichen Lebenserwartung des Verkäufers berechnet. Je älter die Person ist, desto höher wird die monatliche Rente dementsprechend ausfallen. Eine Leibrente in dieser Form ist folglich nur für ältere Menschen mit einem entsprechenden Immobilienvermögen erschwinglich.

Häufig wird auch eine einmalige Abschlagszahlung zu Beginn der monatlichen Rentenzahlung vereinbart, die dann ebenfalls auf den Kaufpreis angerechnet wird. Anstelle des Wohnrechts kann auch ein Nießbrauchrecht vereinbart werden. In diesem Fall könnte die Immobilie auch an einen Dritten vermietet werden und dem Rentenberechtigten stünden die Mieteinnahmen aus dem Mietverhältnis zu. Eine solche Untervermietung könnte z.B. dann sinnvoll sein, wenn der Versorgungsberechtigte in ein Pflegeheim oder ähnliches umzieht. Das in der Immobilie gebundene Vermögen wird genutzt, ohne das vertraute Wohnumfeld verlassen zu müssen. Auf der anderen Seite bietet die Immobilienrente dem Rentenverpflichteten die Möglichkeit, eine Immobilie zu erwerben, ohne den gesamten Kaufpreis auf einmal aufbringen zu müssen. Die Höhe der Rente wird unter Berücksichtigung der statistischen Lebenserwartung des Rentenberechtigten und des Wertes der Immobilie berechnet. Die Immobilienrente wird dann häufig noch durch eine Eintragung im Grundbuch gesichert, z.B. in Form eines Wohnrechts oder einer Reallast. Damit ist sichergestellt, dass die Interessen des Rentenberechtigten auch bei einem Verkauf der Immobilie gewahrt bleiben.

Die Immobilienverrentung ist daher vor allem für ältere Menschen interessant, die ihre Altersvorsorge absichern und ihre gewohnte Umgebung nicht verlassen wollen. Auch wenn die Person keine Erben hat oder nicht möchte, dass diese nach ihrem Tod von ihrem Vermögen profitieren, kann eine Leibrente vorteilhaft sein, um das Vermögen noch zu Lebzeiten selbst zu nutzen. Darüber hinaus kann die Leibrente auch steuerliche Vorteile bieten. Wird das Vermögen nämlich innerhalb der Familie verkauft, kann die Schenkungssteuer umgangen werden.

Weitere Arten der Leibrente

Klassischerweise wird die Leibrente auf Lebenszeit gewährt. Anders verhält es sich, wenn eine Zeitrente vereinbart wird: Die Zahlungen erfolgen dann nur innerhalb eines bestimmten Zeitraums. Weiterhin kann eine Naturalrente vereinbart werden, bei der statt Geldleistungen Sachleistungen erbracht werden, wie die Überlassung von Wohnraum oder Dienstleistungen.

*Verwenden wir in Zukunft wegen der besseren Lesbarkeit ausschließlich das generische Femininum oder das generische Maskulinum, sind hiervon ausdrücklich sämtliche Geschlechter umfasst.

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