Leibgeding
Leibgeding
23. Oktober 2024
Bei einem Leibgeding handelt es sich um eine Verpflichtung, durch die einer Person ein finanziell abgesichertes Lebensende garantiert werden soll. Ziel einer solchen Vereinbarung ist es folglich, eine regelmäßige finanzielle Versorgung für den Berechtigten herzustellen.
Das Leibgeding ist nicht ausdrücklich im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Es wird entweder durch Verträge oder testamentarische Verfügungen eingerichtet.
In den meisten Fällen handelt es sich dabei um Naturalleistungen, die als Gegenleistung für eine wirtschaftliche Einheit (z. B. ein Grundstück) vereinbart werden. Das Konzept lässt sich besonders gut am in der Praxis häufig vorkommenden Beispiel der Übergabe eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes an die Kinder illustrieren: Die Eltern übergeben den Betrieb noch zu Lebzeiten an das Kind und vereinbaren untereinander, dass die Eltern ein Leibgeding im Gegenzug erhalten. Das kann bedeuten, dass die Eltern Fahrzeuge des Betriebs zu privaten Zwecken weiter nutzen dürfen, dass das Kind die Kosten der Kranken- und Pflegeversicherung für seine Eltern übernimmt oder dass den Eltern bis zu ihrem Tod ein Wohnrecht im Haus des Betriebes eingeräumt wird. Die Vereinbarung zur Zusicherung eines Leibgedings kann demzufolge auf unterschiedliche Weisen ausgestaltet werden. Es können Reallasten, wie der Anspruch, die Eltern im Pflegefall zu betreuen, beschränkt persönliche Dienstbarkeiten, wie ein Wohnrecht, eine Rentenschuld in Form einer Zahlung eines monatlichen Geldbetrages an die Eltern oder ein Nießbrauch vereinbart werden. Die vereinbarten Rechte können nicht übertragen werden. Es handelt sich somit um höchstpersönliche Rechte, die zur Absicherung auch ins Grundbuch eingetragen werden können. Mit der Eintragung ins Grundbuch wird sichergestellt, dass das Recht auch bei einer späteren Veräußerung oder Belastung des Grundstücks bestehen bleibt.