Kaufmann

Kaufmann

20. August 2021

Ein Kaufmann im Sinne von § 1 Handelsgesetzbuch (HGB) ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt oder dessen gewerbliches Unternehmen als Handelsgewerbe gilt, §§ 2, 3 HGB. Zu unterscheiden ist zwischen dem Kaufmann Kraft Gewerbebetriebes, der nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, § 1 Abs. 2 HGB, und dem Kaufmann Kraft Eintragung im Handelsregister. Diese Eintragung ist dann konstitutiv, das bedeutet, sie begründet die Kaufmannseigenschaft erst.

Daneben gibt es den sog. Formkaufmann. Hier entsteht die Kaufmannseigenschaft Kraft Rechtsform, § 6 HGB. Dies ist bei den Handelsgesellschaften, also der Offenen Handelsgesellschaft (OHG), der Kommanditgesellschaft (KG) und der eigetragenen Genossenschaft (e.G.) der Fall.

Auf dem Kaufmann finden die Vorschriften des HGB Anwendung.

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