Eltern

Eltern

23. Oktober 2024

Der Begriff „Eltern“ umfasst die rechtliche Stellung und Verantwortung der biologischen oder rechtlich anerkannten Elternteile eines Kindes. Durch Adoption kann eine rechtliche Eltern-Kind-Beziehung begründet werden. Adoptiveltern haben gemäß § 1754 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) die gleichen Rechte und Pflichten wie leibliche Eltern.

Familienrecht

Die Eltern haben zunächst die Pflicht zur elterlichen Sorge. Davon sind gemäß § 1626 Absatz 1 BGB die Personensorge und die Vermögenssorge umfasst. Die Personensorge beinhaltet das Recht und die Pflicht, für das körperliche, geistige und seelische Wohl des Kindes zu sorgen, während die Vermögenssorge die Verwaltung des Vermögens des Kindes umfasst. Meistens haben beide Elternteile die gemeinsame elterliche Sorge. Sind die Eltern nicht verheiratet, steht die elterliche Sorge zunächst der Mutter zu. Gemeinsame elterliche Sorge kann durch eine Sorgeerklärung oder Heirat der Eltern begründet werden (§ 1626a BGB).
Eltern haben gemäß § 1629 BGB das Vertretungsrecht ihres minderjährigen Kindes und können im Namen des Kindes rechtliche Geschäfte tätigen.
Teil der elterlichen Sorge ist zu dem Aufenthaltsbestimmungsrecht im Sinne des § 1631 Absatz 1 BGB, das den Eltern erlaubt, den Wohnort des Kindes zu bestimmen. Damit einher geht auch die Aufsichtspflicht, die das Kind vor Schäden schützen soll. Schäden, die Dritten durch das Kind drohen können, werden durch die deliktische Aufsichtspflicht im Sinne des § 832 BGB erfasst.

Unterhaltspflicht

Die Eltern sind laut § 1601 BGB verpflichtet, für den Unterhalt ihrer Kinder zu sorgen. Dies umfasst den Lebensbedarf, wie Nahrung, Kleidung, Wohnung, Bildung und Betreuung. Die Unterhaltspflicht besteht grundsätzlich bis zur Volljährigkeit des Kindes und kann darüber hinaus bestehen, wenn das Kind sich in der Ausbildung befindet.

Namensrecht

Eltern haben darüber hinaus das Recht, den Familiennamen des Kindes zu bestimmen (§ 1616 BGB). Bei gemeinsamer elterlicher Sorge muss dies einvernehmlich geschehen.

Sozialrecht

Eltern haben zudem Anspruch auf verschiedene Familienleistungen wie Kindergeld, Elterngeld und Elternzeit, durch die das Wohl und die Betreuung des Kindes unterstützt werden sollen.