Kündigung (allg.)
Die Kündigung
29. September 2020
Die Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung. Sie ist ein Gestaltungsrecht, das heißt, mit ihr wird unmittelbar ein Rechtsverhältnis gestaltet, also begründet, aufgehoben oder geändert. Die Kündigung dient der Beendigung von Dauerschuldverhältnissen, also beispielsweise Arbeitsverhältnissen, Mietverträgen oder Dienstleistungsverträgen. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen der ordentlichen und der außerordentlichen (fristlosen) Kündigung.
Im Arbeitsrecht relevant sind die betriebsbedingte Kündigung, die verhaltensbedingte Kündigung und die personenbedingte Kündigung.