Berufung

Berufung

16. September 2021

Entscheidungen von Gerichten können durch eine Berufung angefochten werden. Die Berufung stellt also ein Rechtsmittel dar, durch das Urteile von Gerichten erster Instanz noch einmal überprüft werden können.

Sollte ein Urteil eines Amtsgerichts angefochten werden, muss die Berufung beim Landgericht eingereicht werden. Urteile des Landgerichts wiederrum werden durch das Oberlandesgericht überprüft. Wichtig ist, dass eine Berufung durch einen/eine Rechtsanwalt:anwältin bei Gericht eingelegt werden muss. Die Berufungsschrift muss innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils eingereicht werden. Innerhalb von zwei Monaten muss beim Gericht der Schriftsatz mit dem konkret formulierten Berufungsantrag eingehen. Durch diesen muss erkennbar hervorgehen, an welchen Stellen des Urteils gezweifelt wird und welche Teile erneut überprüft werden sollen.

Es muss jedoch im Vorhinein festgestellt werden, ob ein Urteil überhaupt durch eine Berufung angefochten werden kann, denn dies ist nicht immer möglich. Zum einen muss der Wert des Beschwerdegegenstands mehr als 600 Euro betragen oder das Gericht muss in seinem Urteil eine Berufung ausdrücklich erlaubt haben.

Wichtig ist zudem, dass durch das Einlegen der Berufung das erstinstanzliche Urteil nicht rechtskräftig wird. Aber auch Urteile aus der ersten Instanz sind vollstreckbar. Für die Voraussetzungen, wann eine Vollstreckung zulässig ist, kommt es immer auf den jeweiligen Tenor des Urteils an.

In der Berufung kommt es nicht zu einem der ersten Instanz identischen Gerichtsverfahren. Vielmehr überprüft das Berufungsgericht das Urteil des erstinstanzlichen Gerichts in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht. Das Vorbringen neuer Tatsachen ist nicht uneingeschränkt möglich. Wenn das Berufungsgericht eine Beweisaufnahme als nicht vollständig durchgeführt ansieht oder Zweifel an ihrer Richtigkeit hat, kann die Beweisaufnahme erneut vorgenommen werden. Sollte die Berufung begründet sein, wird das Urteil des erstinstanzlichen Gerichts aufgehoben.

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