Agio

Agio

22. November 2017

Was ist ein Agio?

Als Agio wird ein Aufgeld bzw. Aufschlag bezeichnet, der über den Nennwert von Geschäftsanteilen hinaus in die Gesellschaft eingebracht wird. Daneben bezeichnet der Begriff auch den Aufschlag oder das Aufgeld, um welches der Rückzahlungsbetrag eines Darlehens den Nominalbetrag übersteigt. Das Agio wird für den Kauf und Verkauf von Wertpapieren oft in Prozent angegeben. Werden Wertpapiere von Unternehmen mit einem solchen Aufgeld emittiert, so sind die durch das Agio generierten Einnahmen als Kapitalrücklage in die Gesellschaft einzustellen. Der Käufer bezahlt also über das Agio mehr als den eigentlichen Nennwert.

Im Rahmen von Kapitalanlagen sind entsprechende Aufgelder oder auch Abgelder (Disagio) insbesondere bei Unternehmensbeteiligungen üblich und stellen die Vertriebsprovision dar, die letztlich nicht als investiertes Kapital zur Verfügung steht.

Wovon ist das Agio zu unterscheiden?

Zu unterscheiden ist das klassische gesellschaftsrechtliche bzw. mitgliedschaftliche Agio nach § 272 Abs.2 Nr. 1 HGB von einem Zuschuss, also einer anderen Zuzahlung gem. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB. Die Pflicht zur Zahlung des Agios besteht zwischen der Gesellschaft und dem Verpflichteten. Eine Pflicht zur Zuzahlung gem. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB kann hingegen zwischen den Gesellschaftern vereinbart werden.

Was ist bei Investitionen in Start-ups der gängige Weg?

In Beteiligungsverträgen zwischen Investoren und Start-up Unternehmen haben sich Zuzahlungen gem. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB wegen der leichteren Handhabung durchgesetzt. Aus Sicht der Investoren ist insbesondere eine Bindung an die Gesellschaft nicht gewollt, da diese auch im Falle der fehlenden Liquidität bestehen bleiben würde. Dies kann insbesondere bei Meilensteinfinanzierungen das Risiko des Investors erhöhen.